Veröffentlichung Standardlastprofile ASCANETZ
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Veröffentlichungen nach § 18 EnWG:
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Veröffentlichungen nach § 19 EnWG:
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Veröffentlichungen nach § 20 EnWG:
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Veröffentlichungen nach § 36 EnWG:
Am 1. Juli 2018 wurde gemäß § 36 Absatz 2 EnWG für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31.Dezember 2021 im Netzgebiet der ASCANETZ GmbH
die Stadtwerke Aschersleben GmbH, Magdeburger Straße 26 in 06449 Aschersleben als Grundversorger für Elektrizität festgestellt.
Zusatz:
Am 1. Juli 2021 wurde gemäß § 36 Absatz 2 EnWG für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31.Dezember 2024 im Netzgebiet der ASCANETZ GmbH
die Stadtwerke Aschersleben GmbH, Magdeburger Straße 26 in 06449 Aschersleben als Grundversorger für Elektrizität festgestellt.
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Veröffentlichungen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV:
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Veröffentlichungen nach § 13 StromNZV:
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Veröffentlichungen nach § 15 StromNZV:
Zur Zeit bestehen keine Netzengpässe für die Belieferung mit Energie. Einspeisekapazitäten sind gesondert anzufragen.
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Veröffentlichungen nach § 17 StromNZV:
Hier bedarf es einer individuellen Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber.
§ 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG:
§ 17 Abs. 2 Nr. 2 StromNZV:
§ 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG:
§ 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG:
§ 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG:
§ 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG:
§ 17 Abs. 2 Nr. 7 StromNZV:
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Veröffentlichungen nach § 10 Abs. 2 StromNEV:
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Veröffentlichungen nach § 18 StromNEV:
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Veröffentlichungen nach § 15 EEG:
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Veröffentlichung nach § 19 Abs.2 Satz 1 StromNEV:
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Bericht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
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Nachweis für Wiederverkäufer (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG)
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Netzsicherheitsmanagement
Sehr geehrte Damen und Herren,
alle Maßnahmen des NSM seitens MITNETZ STROM und/oder 50Hertz, im Netzgebiet ASCANETZ GmbH wurden beendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer NSM-Maßnahme der 50Hertz wurden innerhalb der Kaskade auch Energieerzeugungsanlagen in Ihrem Netz (ASCANETZ GmbH) einbezogen.
Die ersten Reduzierungsaufforderungen gab es am 13.01.2021 um 19:08. Es handelt sich um eine entschädigungspflichtige Maßnahme. Bei deren Ende werden wir Sie erneut informieren.
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Schlichtung
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der
Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser
Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle
Energie verpflichtet.
Die ASCANETZ GmbH ist gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet, am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 2757240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
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